Employer Branding

Nachhaltigkeit im Unternehmen – Employer Branding (Arbeitgebermarke)

Was haben Employer Branding und Nachhaltigkeit miteinander zu tun oder besser gefragt –  Was hat Nachhaltigkeit mit Employer Branding zu tun?

Wenn man Employer Branding – also die Entwicklung einer Arbeitgebermarke & Unternehmensidentität ganzheitlich denkt, dann eine ganze Menge.
Beim Employer Branding geht es darum, ein Profil für ein Unternehmen aufzubauen. Genauer eine Unternehmensidentität mit Substanz, die für Mitarbeiter & potenzielle Bewerber attraktiv ist und die Stärken und Besonderheiten des Unternehmens verdeutlicht. Daraus ergeben sich zwei wesentlichen Ziele bzw. Zielgruppen des Employer Brandings: (a) Mitarbeitergewinnung (Zielgruppe: Talente, Bewerber) und (b) Mitarbeiterbindung (Zielgruppe: Beschäftigte).
Dabei basiert das Konzept der Arbeitgebermarke auf den Werten, der Vision, der Unternehmenskultur und der Reputation des Unternehmens und ist somit stark vom Ansatz einer mitarbeiter- und werteorientierten Führung (Management by Value) geprägt.

 

Infografik hier zum Download ( in english)

Erste Schritte bei der Entwicklung einer Unternehmensidentität kann die Beantwortung folgender Fragen sein:

Woher kommt unser Unternehmen, was ist unsere Geschichte?

Wofür steht unser Unternehmen, und zwar grundsätzlich?

Wohin wollen wir, was treibt uns an?

Was bieten wir an?

Wie profitieren unsere Kunden?

Was können wir besonders gut?

Wie erlebt man uns, wie treten wir auf?

Eine Arbeitgebermarke positioniert das Unternehmen nicht nur klar nach innen und außen – sie verbessert auch das Arbeitgeberimage, weil sie zwangsläufig die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerqualität und damit die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber steigert. Ja eigentlich steigern muss, wenn sie nicht zur Mogelpackung werden soll.

Es geht ausdrücklich darum, die attraktiven Seiten des Unternehmens zu kommunizieren und zu zeigen, was das Unternehmen ausmacht und was (potenzielle) Mitarbeiter anziehen könnte. Dies bedeutet auch, die eigenen Grenzen zu kennen und diese nicht zu verstecken. Unrealistische Versprechungen führen zur Enttäuschung, jedoch nicht zu neuen Mitarbeitern.

Employer Branding ist daher keine kommunikative Einbahnstraße, sondern ein permanenter Kommunikationsprozess mit der Zielgruppe (Mitarbeiter & Bewerber), der auf Transparenz, Feedback, Weiterentwicklung und Vertrauen aufsetzt.

Am Anfang steht daher vor allem eine ehrliche Analyse um Handlungsfelder zu identifizieren sowie eine individuelle Strategie zu entwickeln.
Informieren Sie sich und starten Sie mit unserem kostenlosen Selbst-Check.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? 
Einfach für unsere Email-Updates anmelden und nie mehr Blog-News, Nachhaltigkeits-Trends & Termine verpassen!
– kostenlos – kein Spam – 6x im Jahr

Siehe Auch:

Gratis Material: Selbst-Check – Employer Branding
Top Thema – Emloyer Branding
Employer Branding Workshop – Mitarbeiter finden & Mitarbeiter binden
Zwei Megatrends unserer Zeit: Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen die CSR-Richtlinie

Inzwischen erfüllen zwei Nachhaltigkeits-Berichts-Standards nachweislich die "CSR-Richtlinie" bzw. das CSR-Richtlinien-Umsetzungs-Gesetz (CSR_RUG). Weitere Informationen zum CSR-RUG hier.

Die Rechtsgutachten zu den beiden Berichts-Standards GWÖ und DNK sind unten zu den jeweiligen Standards verlinkt. Die Gemeinwohl-Bilanz und der DNK sind damit Vorreiter-Berichts-Standards im Hinblick auf Transparenz zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Beiden Standards wird die rechtliche Erfüllung der Richtlinie bestätigt.

Direkt-Links zu den Gutachten:

Auch interessant:

GWÖ - 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
DNK - 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Neuerscheinung: CSR- und nachhaltige Innovation
EU CSR-Berichtspflicht

Zwei Megatrends unserer Zeit: Digitalisierung & Nachhaltigkeit!

Also mindestens zwei gute Gründe sich mit diesen Themen zu beschäftigen. In diesem Beitrag möchten wir die Frage diskutieren wieviel Nachhaltigkeit eigentlich in der Digitalisierung steckt?
Bei der Digitalisierung geht es nicht weniger als um eine Revolution – die 4. Industrielle Revolution. Dies hat Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft und verändert diese von Grund auf. Das gilt branchenübergreifend in der Produktion, bei Dienstleistungen, im Handel und im Verkehr sowie letztendlich im Verhalten der Konsumenten.

Für Unternehmen bedeutet dies, sich an schnelllebigen Märkte sowie an neue Mitbewerber mit neuen digitalen Geschäftsmodellen anzupassen. Somit werden sich ganze Wertschöpfungs- und Geschäftsprozesse zwischen dem Unternehmen und seinen Stakeholdern/Berührungsgruppen verändern. Um neue Kunden und motivierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, sowie neue Produkte und Services zu entwickeln müssen Unternehmen eine ganz neue Innovations- und Unternehmenskultur entwickeln.  Dabei hat die Kundenzentriertheit mit einem Strategiewechsel weg von einer Angebots- hin zu einer Nachfragestrategie einen besonderen Stellenwert.

Im privaten Bereich lassen sich die Auswirkungen der Digitalisierung u.a. mit dem Begriff „Smart Living“ beschreiben. Dabei geht es um digitale Unterstützung durch vernetzte, automatisierte Technik, die bei der Optimierung des Einsatzes von Zeit und Ressourcen hilft – vom vernetzten Kühlschrank über die Share-App bis zum Fitness-Armband.

Wieviel Nachhaltigkeit steckt nun also in der Digitalisierung?

Effizienz (-gewinn) ist oft ein Hauptargument für Digitalisierung. Sicher, einzelne Prozesse lassen sich effizienter gestalten führen jedoch nicht notwendigerweise zu einer höheren Effizienz der gesamten Wertschöpfungskette. Gerade Informations- und Kommunikationstechnik, wie Computer und Handys, zeichnen sich ja durch einen hohen Einsatz von Ressourcen aus (u.a. Metalle der seltenen Erden; Edelmetalle).
Wichtig ist also, wie viele und welche Ressourcen für diese Produkte selbst aufgewandt werden müssen und wie das nachfolgende Recycling der Produkte und letztlich die Rezyklierung der Ressourcen gestaltet wird. Zudem spielt neben der Effizienz die Suffizienz (Ressourcen zu schonen) eine entscheidende Rolle, eine „sinnvolle“ Kreislaufführung von Ressourcen und die Hinterfragung von Konsumgewohnheiten, auch um Reboundeffekte zu vermeiden wird immer wichtiger.

Wie hoch also sind Material- und CO2-Footprint der Digitalisierung wirklich? Wie können wir sie beeinflussen? Die Beantwortung dieser Fragen ist wesentlich/kann helfen um in Zukunft die gesamte Wertschöpfungskette nachhaltiger zu entwickeln.
Bei allen Veränderungen und Anpassungen ist die Digitalisierung kein Schicksal, sondern muss gestaltet werden. In unseren Augen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, im Zusammenspiel von ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung.  Dann ist sie eine Chance für uns und für die kommenden Generationen.

Wie gestaltet man also eine (industrielle) Revolution? Dazu braucht es vor allem drei Faktoren:
Bestehendes in Frage stellen, Verbündete, gemeinsame Werte

…und daran arbeiten wir!

 

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? 
Dann für unsere Email-Updates anmelden und nie mehr Blog-News, Nachhaltigkeits-Trends & Termine verpassen!
– kostenlos – kein Spam – 6x im Jahr

Auch Interessant:

Employer Branding
Der Club of Rome empfiehlt die GWÖ als Lösungsansatz

Neuerscheinung: CSR und Nachhaltige Innovation

CSR und Nachhaltige Innovationen – Zukunftsfähigkeit durch soziale, ökonomische und ökologische Innovationen
-Erschienen in der Management-Reihe Corporate Social Resonsibility (Rene Schmidpeter; Gesa Gordon; Astrid Nelke Hrsg.), Springer-Gabler Verlag, Berlin.

„Dieses Buch wendet sich an Verantwortliche in Unternehmen und deren Gestalter, die nach neuen Wegen suchen, wie Innovation, Eigenverantwortung, Fairness und Zusammenarbeit mit innerer Überzeugung, Haltung und Sinnstiftung durch das Unternehmen verbunden werden kann.“

Mit einem Beitrag zur Gemeinwohl-Ökonomie – Vom Anbau bis zur Stulle – Märkisches Landbrot (Nils Wittke)

Auch interessant:

GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen die CSR-Richtlinie
Der Club of Rome empfiehlt die GWÖ als Lösungsansatz
Die Gemeinwohl-Bilanz

Die neuen GRI-Standards

Im Oktober 2016 wurden die neuen Global Reporting Initiative-Standards (SRS) angekündigt. Ab 01. Juli 2018 werden die Standards gültig anstelle des G4.

Was verändert sich: Aus den 2 Dokumenten GRI Leitlinien und der Umsetzungsanleitung werden die modularen GRI Standards.

Wichtig für die bisherigen GRI-Anwender:
Die Veränderungen liegen hauptsächlich in einer neuen Struktur und weiteren Klärung.
Die GRI Standards sind modular aufgebaut und vereinen die G4 Berichterstattungsgrundsätze mit der G4 Umsetzungsanleitung jeweils Themenspezifisch. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zu jedem einzelnen Standard eigene Dokumente vorliegen. Die Anzahl an Einzeldokumenten erhöht sich dadurch zwar deutlich, allerdings existiert dann zu jedem spezifischem Thema ein Dokument. Die neue Struktur ermöglicht dadurch eine bessere Konzentration auf das jeweilige Thema.

Die modulare Struktur bringt einen weiteren Vorteil im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung. Veränderungen bzw. Neuerungen können modular innerhalb des einzelnen Standards geändert bzw. ergänzt werden ohne dass das Gesamtkonzept verändert werden muss.

Kurz-Überblick:
Die GRI Standards sind folgendermaßen gegliedert (je Standard ein separates Dokument):

  • Universal Standards:
    GRI 101, GRI 102, GRI 103
  • Topic specific Standards:
    GRI 200-Reihe „Economic“ (bestehend aus 6 Standards: 201-206)
    GRI 300-Reihe „Environmental“ (bestehend aus 8 Standards: 301-308)
    GRI 400-Reihe „Social“ (bestehend aus 19 Standards: 401-419)

Die Zeit bis zur Umstellung auf die GRI-Standards läuft noch bis zum 1. Juli 2018. Die G4 Leitlinien werden bis dahin gültig bleiben.

Weiterführende Links zu den GRI Standards (bisher nur in Englisch) mit umfangreichen Informationsmaterialien:
www.globalreporting.org/standards

Hier geht´s zum GRI-Erklär-Video, Englisch, 2:25 Min

Siehe Auch:

GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EU CSR-Berichtspflicht
DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe

GRI – 4. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Nachdem wir in unserer Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“, den DNK, die GWÖ sowie EMAS bereits vorgestellt haben, widmen wir uns im 4.Teil der Global Reporting Initiative (GRI G4).

Inhalt & Ziel:
Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.
Mit dem Ziel Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, die Informationen über die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Themen der Organisation enthalten, sowie die Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte zum Standardverfahren zu machen.

Wesentlichkeit:
Dabei ist der Ansatz der „Wesentlichkeit“ entscheidend, sie gewährleistet, dass Berichte an Relevanz, Glaubwürdigkeit und Benutzerfreundlichkeit gewinnen. Dies wiederum gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Märkte und die Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit besser zu informieren. Wendet man die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Einbeziehung der Stakeholder an werden einzelne Aspekte und jedes weitere Thema darauf geprüft, ob es relevant ist für):

  • die Bedeutung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation;
  • den Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder.

Kern & Umfassend-Option:
Die Leitlinien bieten Organisationen zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien. Dabei handelt es sich um die Optionen „Kern“ und „Umfassend“.

Diese Optionen bestimmen die Inhalte des Berichts:

  • Die „Kern“-Option enthält die wesentlichen Elemente eines Nachhaltigkeitsberichts. Sie schafft einen Hintergrund, vor dem eine Organisation Angaben zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistung machen kann.
  • Die „Umfassende“ Option baut auf der „Kern“-Option auf und erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt.

Insgesamt stehen ca. 150 Indikatoren aus verschiedenen Kategorien und Aspekten zur Verfügung.

Veröffentlichung:
Organisationen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, müssen die GRI nach Veröffentlichung des Berichts benachrichtigen sowie eine Fassung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen bzw. in der Online-Datenbank der GRI für Nachhaltigkeitsangaben registrieren: www.database.globalreporting.org.

FAZIT:

  • GRI bietet einen umfangreichen Indikatoren-Katalog sowie die Möglichkeit zwischen einer „Kern“- und „Umfassend“- Option zu wählen
  • GRI ist kostenfrei
  • Weltweit verbreitet und international anerkannt
  • Der Bericht kann durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
  • eine inhaltliche Gesamtbewertung des Nachhaltigkeitsbericht findet nicht statt

 

GRI-Ausblick:

Die GRI-Standards wurden als Weiterentwicklung der G4-Leitlinien im Oktober 2016 bereits angekündigt.
Weitere Informationen
zu den GRI Standards, die ab dem 01.07.2018 gültig sind finden Sie hier:

Nächste GRI-Generation sind die GRI-Standards

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? 
Dann für unsere Email-Updates anmelden und nie mehr Blog-News, Nachhaltigkeits-Trends & Termine verpassen!
– kostenlos – kein Spam – 6x im Jahr

Auch Interessant:

DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EMAS – 2. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Die neuen GRI-Standards

GWÖ – 3. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Im dritten Teil unserer Reihe Nachhaltigkeits-Standards stellen wir die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) vor.

Eine ethische Marktwirtschaft
Die Gemeinwohl-Ökonomie ist ein neues Wirtschaftsmodell, welches das Gemeinwohl als übergeordnetes Ziel einer Gesellschaft formuliert. Anhand der Umsetzung ethischer Werte wird es gemessen. Unternehmen und Organisationen, als Teil der Gesellschaft, können ihren Beitrag zum Gemeinwohl mit Hilfe der Gemeinwohl-Bilanz bewerten bzw. bilanzieren. Die Gemeinwohl-Bilanz stellt damit eine Ergänzung der Finanzbilanz dar und ist ein Bewertungssystem unternehmerischer Nachhaltigkeit.
Die relevanten ethischen Werte entsprechen den häufigsten Verfassungswerten demokratischer Staaten.

Die ethischen Werte
Die häufigsten Verfassungswerte demokratischer Staaten sind Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, Demokratische Mitbestimmung/Transparenz. In der Gemeinwohl-Bilanz wird die betriebliche Umsetzung dieser Werte im Hinblick auf die Berührungsgruppen (auch Stakeholder genannt) transparent dargestellt. Dadurch ist der Stakeholderansatz integraler Bestandteil der Gemeinwohl-Bilanz. Der Stakeholderansatz ist ein Konzept, nach dem die Unternehmensführung nicht nur die Interessen der Anteilseigner (Shareholder), sondern aller Anspruchsgruppen, ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre, zu berücksichtigen hat. Dieser umfassende Ansatz gilt als einer der aktuellsten Grundsätze der Unternehmensführung.

Die Gemeinwohl-Ökonomie als Alternative für ein neues Wirtschaftsmodell wurde partizipativ von UnternehmerInnen basierend auf dem Buch „Neue Werte für die Wirtschaft“ von Christian Felber (2008) entwickelt und im Jahr 2010 als Erstausgabe der „Gemeinwohl-Ökonomie“ (Felber, 2010) veröffentlicht.

Die Methodik
Die Methodik der Gemeinwohl-Bilanz gliedert sich im Wesentlichen in drei Schritte: (1) Berichterstellung, (2) Bewertung inkl. Plausibilitätsprüfung und (3) Veröffentlichung des Berichts inkl. der Bewertung („kurz gesagt, ein ganzheitlicher Nachhaltigkeitsbericht wird durch ein Unternehmen erstellt und durch externe Auditoren bewertet und veröffentlicht“).
Anhand von 17 Hauptindikatoren wird über den Beitrag zum Gemeinwohl berichtet. Durch die Zielsetzung auf das Gemeinwohl gibt der Gemeinwohl-Bericht eine gesellschaftliche Perspektive des berichtenden Unternehmens/Organisation wieder.

Kompatibilität
Die Gemeinwohl-Bilanz erfüllt nach aktuellem Stand die meisten Anforderungen der EU-Direktive (2014/95/EU) zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen. Durch den integrierten Stakeholderansatz funktioniert die Gemeinwohl-Bilanz als Unternehmensanalyse-, Unternehmensmess- und Organisationsentwicklungs-Instrument. Klassische Managementsysteme, wie z. B. das Qualitätsmanagement nach ISO 9001/2015 oder Umweltmanagement nach ISO 14001/2015 können mit ihren Strukturen eine gute Ergänzung für die Umsetzung der Gemeinwohl-Ökonomie sein.
Auch Nachhaltigkeitsberichte nach GRI-Standard werden direkt in der Gemeinwohl-Bilanz berücksichtigt und die Anforderungen des DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) und des UN Global Compact sind ebenfalls weitreichend durch eine Gemeinwohl-Bilanz mit abgedeckt.

Aus der Praxis
Welchen Nutzen/Vorteile und Wirkungen hat die Gemeinwohl-Bilanz auf die bilanzierten Unternehmen?

  • GeschäftsführerInnen bilanzierter Unternehmen erklären, dass der ganzheitliche Ansatz der Gemeinwohl-Bilanz ein sehr wichtiger Faktor für sie persönlich ist. Die Perspektive aus Sicht der Berührungsgruppen auf das Unternehmen verschafft einen umfassenderen Überblick und deckt nicht selten „blinde Flecken“ auf.
  • Die Gemeinwohl-Bilanz wird gerne als Organisationsentwicklungs-Tool genutzt. Die Geschäftsführung bekommt damit direkt die Fäden für das weitere Handeln und das nachhaltige Wirtschaften in die Hand. Für die Geschäftsführung wird Nachhaltigkeit direkt steuerbar.
  • Der hohe Grad an Transparenz der Gemeinwohl-Bilanz führt zu einer deutlicheren Außenwahrnehmung und die Unternehmen werden besonders von KundInnen und LieferantInnen vertrauensvoller wahrgenommen. Es entsteht eine emotionalere Bindung zum Unternehmen. Verschiedene bilanzierte Unternehmen melden bis zu 10% mehr Neukunden aufgrund der Gemeinwohl-Bilanzierung.
  • Die Auswahlverfahren für neue Mitarbeiter haben sich bei vielen Unternehmen nach einer Gemeinwohl-Bilanz signifikant vereinfacht und führen zu einem besseren matching (höheren Passgenauigkeit) der BewerberInnen zum Unternehmen, so dass sich der Aufwand der Auswahlverfahren deutlich reduziert. Ebenfalls hat die Einarbeitungszeit der neuen Mitarbeiter hat sich dadurch deutlich vereinfacht und verkürzt. In Filialunternehmen kommt es inzwischen vor, dass BewerberInnen sich gezielt bei einer bestimmten Filiale, aufgrund der Gemeinwohl-Bilanz bewerben.
  • Die intensive persönliche Einbindung von MitarbeiterInnen während der Berichterstellung fördert die Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Die interne Kommunikation des Gemeinwohl-Berichts vermittelt den Mitarbeitern ein klareres Bild über „ihr“ Unternehmen.

 

Abschließen möchten wir diesen Beitrag über die Gemeinwohl-Bilanz mit einem zukunftsweisenden Zitat von Paul Polman (der vermutlich die Gemeinwohl-Ökonomie und die Gemeinwohl-Bilanz nicht kennt) schließen:

You will not be judged anymore only by the top line or bottom line results in your company. You will increasingly be judged by the contributions that you will make to society.
(Paul Polman, CEO Unilever, 2013)

 

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? 

Dann werden Sie Teil unserer GWÖ-Gruppe/ ECG-Group LinkedIn: International Economy for the Common Good (ECG) – Group.
Join us!

Siehe Auch:

DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EMAS – 2. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen CSR-Richtlinie

EMAS – 2. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Unsere Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“ geht in die zweite Runde. Darin stellen wir das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) vor:

Das „Eco-Management and Audit Scheme“ ist ein von der EU 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
EMAS baut auf der Managementstruktur der internationalen Norm für Umweltmanagement-systeme DIN EN ISO 14001 auf und fügt wesentliche Themen und Aspekte hinzu, die es zu einem Premiumtool für Umweltmanagement machen. Die Managementstruktur nach ISO 14001 ermöglich (besonders seit der 14001:2015) eine optimale Integration in andere ISO-Managementsysteme (wie z.B. ISO 9001:2015). Seit EMAS III (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) ist der Standard auch weltweit anwendbar.

Höchste Ansprüche
Das hohe Anspruchsniveau von EMAS führt dazu, das EMAS Unternehmen bereits heute viele aktuelle (z.B. EDL-G „Energieaudit“, „Energiemanagementsystem) und noch kommende gesetzliche Forderungen („CRS-Berichtspflicht“) mit EMAS bereits erfüllen bzw. zum Großteil erfüllen. Nach aktueller Einschätzung, werden ein Großteil der in der CSR EU-Berichtspflicht geforderten Aspekte mit der EMAS-Umwelterklärung bereits berichtet. Ergänzt durch EMASplus könnte es, nach aktueller Einschätzung die kommende Berichtspflicht voll abdecken.
EMAS dient als Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Umweltleistung, der Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften sowie des Dialogs mit der Öffentlichkeit. Dabei ist die Veröffentlichung einer extern validierten Umwelterklärung ein zentrales Element. Die Umwelterklärung berichtet über die Tätigkeiten, Umweltleistungen, Ziele & Maßnahmen des Unternehmens. EMAS-Unternehmen leisten damit einen glaubwürdigen und transparenten Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften.

Einführung von EMAS
Die Möglichkeiten zur Einführung sind sowohl für Nachhaltigkeits-Einsteiger, als auch erfahrene Umweltmanager anhand des EMAS Kreislaufs gut möglich. Für Unternehmen mit dem Anspruch als Paradigmenwechsler bietet es eines der höchstangesehensten Systeme um die gesellschaftlichen (ökologischen) Auswirkungen zu erkennen und zu messen.
Beginnend mit der ersten erfolgreichen Registrierung wird das Umweltmanagementsystem (UMS) regelmäßig alle drei Jahre von einem staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter geprüft (Ausnahmen bestehen für kleine KMU und Behörden). Die Registrierung und Eintragung in das EMAS-Register erfolgt auf Antrag bei der regional zuständigen Registrierungsstelle (IHK/HWK). Nach erfolgreicher Registrierung kann das EMAS-Logo zu Marketingzwecken genutzt werden (jedoch nicht auf Produkten).

In 10 Schritten zu EMAS
Die Einführung folgt nach einem bestimmten „EMAS-Kreislauf“ in 10 Schritten. Die Vorbereitung des UMS bei der erstmaligen Einführung ist dem Kreislauf vorgeschaltet (gelb), blau sind solche Prozesse markiert, die den internen Teil des betrieblichen UMS bilden und grün diejenigen Schritte, die zum Abschluss eines Managementzyklus von externer Seite notwendig sind.
Vom Start des Projekts bis zur erstmaligen Validierung der Umwelterklärung durch den externen Umweltgutachter und der Eintragung der Organisation in das Standortregister bei der zuständigen IHK oder HWK muss mit etwa einem Jahr gerechnet werden.

Fazit:
Bei EMAS handelt es sich um ein Premium-Umweltmanagement- & -compliancesystem mit Umweltberichterstattung. EMAS beinhaltet die ISO 14001 und deckt die Anforderungen anderer Managementsysteme zum Thema Umwelt ebenfalls ab (wie z.B. die Energiemanagement-Norm ISO 50001). Zudem wird mit EMAS die EU-Berichtspflicht für CSR/Nachhaltigkeit (EU-Richtlinie 2014/95/EU) mit Ergänzungen in den Bereichen Soziales und Compliance erfüllt.
Für weitere Informationen finden Sie hier die EMAS-Verordnung im Volltext in allen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten.

„Was Sie schon immer über Nachhaltigkeit wissen wollten“
Gratis Info-Material
zum Thema Nachhaltigkeit hier erhalten.

Siehe Auch:

DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Die neuen GRI-Standards

Neu erschienen!

Bewertung unternehmerischer Nachhaltigkeit – Modelle und Methoden zur Selbstbewertung

Dieses Buch stellt die gängigen Selbstbewertungsinstrumente und Ansätze unternehmerischer Nachhaltigkeit vor. Modelle und Methoden zur Selbstbewertung wie z.B. der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, die Nutzung von Nachhaltigkeits-Software sowie die Gemeinwohl-Bilanz werden praxisnah vorgestellt und erläutert.

Ein Praxisbuch für alle, die sich für die Erfassung, Beurteilung und Verbesserung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Unternehmen engagieren – ob als Nachhaltigkeits-Einsteiger, erfahrener Nachhaltigkeits-Manager oder Paradigmen-Wechsler.

Mit einem Beitrag von unserem Nachhaltigkeits-Experten Nils D. Wittke zur Gemeinwohl-Ökonomie: Die Gemeinwohl-Bilanz – Bericht und Bewertung nicht-finanzieller Informationen.

Siehe Auch:

GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen die CSR-Richtlinie
Der Club of Rome empfiehlt die GWÖ als Lösungsansatz
Neuerscheinung: CSR und Nachhaltige Innovation