Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen die CSR-Richtlinie

Inzwischen erfüllen zwei Nachhaltigkeits-Berichts-Standards nachweislich die "CSR-Richtlinie" bzw. das CSR-Richtlinien-Umsetzungs-Gesetz (CSR_RUG). Weitere Informationen zum CSR-RUG hier.

Die Rechtsgutachten zu den beiden Berichts-Standards GWÖ und DNK sind unten zu den jeweiligen Standards verlinkt. Die Gemeinwohl-Bilanz und der DNK sind damit Vorreiter-Berichts-Standards im Hinblick auf Transparenz zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Beiden Standards wird die rechtliche Erfüllung der Richtlinie bestätigt.

Direkt-Links zu den Gutachten:

Auch interessant:

GWÖ - 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
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EU CSR-Berichtspflicht

Die neuen GRI-Standards

Im Oktober 2016 wurden die neuen Global Reporting Initiative-Standards (SRS) angekündigt. Ab 01. Juli 2018 werden die Standards gültig anstelle des G4.

Was verändert sich: Aus den 2 Dokumenten GRI Leitlinien und der Umsetzungsanleitung werden die modularen GRI Standards.

Wichtig für die bisherigen GRI-Anwender:
Die Veränderungen liegen hauptsächlich in einer neuen Struktur und weiteren Klärung.
Die GRI Standards sind modular aufgebaut und vereinen die G4 Berichterstattungsgrundsätze mit der G4 Umsetzungsanleitung jeweils Themenspezifisch. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zu jedem einzelnen Standard eigene Dokumente vorliegen. Die Anzahl an Einzeldokumenten erhöht sich dadurch zwar deutlich, allerdings existiert dann zu jedem spezifischem Thema ein Dokument. Die neue Struktur ermöglicht dadurch eine bessere Konzentration auf das jeweilige Thema.

Die modulare Struktur bringt einen weiteren Vorteil im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung. Veränderungen bzw. Neuerungen können modular innerhalb des einzelnen Standards geändert bzw. ergänzt werden ohne dass das Gesamtkonzept verändert werden muss.

Kurz-Überblick:
Die GRI Standards sind folgendermaßen gegliedert (je Standard ein separates Dokument):

  • Universal Standards:
    GRI 101, GRI 102, GRI 103
  • Topic specific Standards:
    GRI 200-Reihe „Economic“ (bestehend aus 6 Standards: 201-206)
    GRI 300-Reihe „Environmental“ (bestehend aus 8 Standards: 301-308)
    GRI 400-Reihe „Social“ (bestehend aus 19 Standards: 401-419)

Die Zeit bis zur Umstellung auf die GRI-Standards läuft noch bis zum 1. Juli 2018. Die G4 Leitlinien werden bis dahin gültig bleiben.

Weiterführende Links zu den GRI Standards (bisher nur in Englisch) mit umfangreichen Informationsmaterialien:
www.globalreporting.org/standards

Hier geht´s zum GRI-Erklär-Video, Englisch, 2:25 Min

Siehe Auch:

GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EU CSR-Berichtspflicht
DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe

GRI – 4. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Nachdem wir in unserer Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“, den DNK, die GWÖ sowie EMAS bereits vorgestellt haben, widmen wir uns im 4.Teil der Global Reporting Initiative (GRI G4).

Inhalt & Ziel:
Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.
Mit dem Ziel Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, die Informationen über die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Themen der Organisation enthalten, sowie die Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte zum Standardverfahren zu machen.

Wesentlichkeit:
Dabei ist der Ansatz der „Wesentlichkeit“ entscheidend, sie gewährleistet, dass Berichte an Relevanz, Glaubwürdigkeit und Benutzerfreundlichkeit gewinnen. Dies wiederum gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Märkte und die Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit besser zu informieren. Wendet man die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Einbeziehung der Stakeholder an werden einzelne Aspekte und jedes weitere Thema darauf geprüft, ob es relevant ist für):

  • die Bedeutung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation;
  • den Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder.

Kern & Umfassend-Option:
Die Leitlinien bieten Organisationen zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien. Dabei handelt es sich um die Optionen „Kern“ und „Umfassend“.

Diese Optionen bestimmen die Inhalte des Berichts:

  • Die „Kern“-Option enthält die wesentlichen Elemente eines Nachhaltigkeitsberichts. Sie schafft einen Hintergrund, vor dem eine Organisation Angaben zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistung machen kann.
  • Die „Umfassende“ Option baut auf der „Kern“-Option auf und erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt.

Insgesamt stehen ca. 150 Indikatoren aus verschiedenen Kategorien und Aspekten zur Verfügung.

Veröffentlichung:
Organisationen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, müssen die GRI nach Veröffentlichung des Berichts benachrichtigen sowie eine Fassung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen bzw. in der Online-Datenbank der GRI für Nachhaltigkeitsangaben registrieren: www.database.globalreporting.org.

FAZIT:

  • GRI bietet einen umfangreichen Indikatoren-Katalog sowie die Möglichkeit zwischen einer „Kern“- und „Umfassend“- Option zu wählen
  • GRI ist kostenfrei
  • Weltweit verbreitet und international anerkannt
  • Der Bericht kann durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
  • eine inhaltliche Gesamtbewertung des Nachhaltigkeitsbericht findet nicht statt

 

GRI-Ausblick:

Die GRI-Standards wurden als Weiterentwicklung der G4-Leitlinien im Oktober 2016 bereits angekündigt.
Weitere Informationen
zu den GRI Standards, die ab dem 01.07.2018 gültig sind finden Sie hier:

Nächste GRI-Generation sind die GRI-Standards

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EMAS – 2. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Die neuen GRI-Standards

GWÖ – 3. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Im dritten Teil unserer Reihe Nachhaltigkeits-Standards stellen wir die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) vor.

Eine ethische Marktwirtschaft
Die Gemeinwohl-Ökonomie ist ein neues Wirtschaftsmodell, welches das Gemeinwohl als übergeordnetes Ziel einer Gesellschaft formuliert. Anhand der Umsetzung ethischer Werte wird es gemessen. Unternehmen und Organisationen, als Teil der Gesellschaft, können ihren Beitrag zum Gemeinwohl mit Hilfe der Gemeinwohl-Bilanz bewerten bzw. bilanzieren. Die Gemeinwohl-Bilanz stellt damit eine Ergänzung der Finanzbilanz dar und ist ein Bewertungssystem unternehmerischer Nachhaltigkeit.
Die relevanten ethischen Werte entsprechen den häufigsten Verfassungswerten demokratischer Staaten.

Die ethischen Werte
Die häufigsten Verfassungswerte demokratischer Staaten sind Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, Demokratische Mitbestimmung/Transparenz. In der Gemeinwohl-Bilanz wird die betriebliche Umsetzung dieser Werte im Hinblick auf die Berührungsgruppen (auch Stakeholder genannt) transparent dargestellt. Dadurch ist der Stakeholderansatz integraler Bestandteil der Gemeinwohl-Bilanz. Der Stakeholderansatz ist ein Konzept, nach dem die Unternehmensführung nicht nur die Interessen der Anteilseigner (Shareholder), sondern aller Anspruchsgruppen, ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre, zu berücksichtigen hat. Dieser umfassende Ansatz gilt als einer der aktuellsten Grundsätze der Unternehmensführung.

Die Gemeinwohl-Ökonomie als Alternative für ein neues Wirtschaftsmodell wurde partizipativ von UnternehmerInnen basierend auf dem Buch „Neue Werte für die Wirtschaft“ von Christian Felber (2008) entwickelt und im Jahr 2010 als Erstausgabe der „Gemeinwohl-Ökonomie“ (Felber, 2010) veröffentlicht.

Die Methodik
Die Methodik der Gemeinwohl-Bilanz gliedert sich im Wesentlichen in drei Schritte: (1) Berichterstellung, (2) Bewertung inkl. Plausibilitätsprüfung und (3) Veröffentlichung des Berichts inkl. der Bewertung („kurz gesagt, ein ganzheitlicher Nachhaltigkeitsbericht wird durch ein Unternehmen erstellt und durch externe Auditoren bewertet und veröffentlicht“).
Anhand von 17 Hauptindikatoren wird über den Beitrag zum Gemeinwohl berichtet. Durch die Zielsetzung auf das Gemeinwohl gibt der Gemeinwohl-Bericht eine gesellschaftliche Perspektive des berichtenden Unternehmens/Organisation wieder.

Kompatibilität
Die Gemeinwohl-Bilanz erfüllt nach aktuellem Stand die meisten Anforderungen der EU-Direktive (2014/95/EU) zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen. Durch den integrierten Stakeholderansatz funktioniert die Gemeinwohl-Bilanz als Unternehmensanalyse-, Unternehmensmess- und Organisationsentwicklungs-Instrument. Klassische Managementsysteme, wie z. B. das Qualitätsmanagement nach ISO 9001/2015 oder Umweltmanagement nach ISO 14001/2015 können mit ihren Strukturen eine gute Ergänzung für die Umsetzung der Gemeinwohl-Ökonomie sein.
Auch Nachhaltigkeitsberichte nach GRI-Standard werden direkt in der Gemeinwohl-Bilanz berücksichtigt und die Anforderungen des DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) und des UN Global Compact sind ebenfalls weitreichend durch eine Gemeinwohl-Bilanz mit abgedeckt.

Aus der Praxis
Welchen Nutzen/Vorteile und Wirkungen hat die Gemeinwohl-Bilanz auf die bilanzierten Unternehmen?

  • GeschäftsführerInnen bilanzierter Unternehmen erklären, dass der ganzheitliche Ansatz der Gemeinwohl-Bilanz ein sehr wichtiger Faktor für sie persönlich ist. Die Perspektive aus Sicht der Berührungsgruppen auf das Unternehmen verschafft einen umfassenderen Überblick und deckt nicht selten „blinde Flecken“ auf.
  • Die Gemeinwohl-Bilanz wird gerne als Organisationsentwicklungs-Tool genutzt. Die Geschäftsführung bekommt damit direkt die Fäden für das weitere Handeln und das nachhaltige Wirtschaften in die Hand. Für die Geschäftsführung wird Nachhaltigkeit direkt steuerbar.
  • Der hohe Grad an Transparenz der Gemeinwohl-Bilanz führt zu einer deutlicheren Außenwahrnehmung und die Unternehmen werden besonders von KundInnen und LieferantInnen vertrauensvoller wahrgenommen. Es entsteht eine emotionalere Bindung zum Unternehmen. Verschiedene bilanzierte Unternehmen melden bis zu 10% mehr Neukunden aufgrund der Gemeinwohl-Bilanzierung.
  • Die Auswahlverfahren für neue Mitarbeiter haben sich bei vielen Unternehmen nach einer Gemeinwohl-Bilanz signifikant vereinfacht und führen zu einem besseren matching (höheren Passgenauigkeit) der BewerberInnen zum Unternehmen, so dass sich der Aufwand der Auswahlverfahren deutlich reduziert. Ebenfalls hat die Einarbeitungszeit der neuen Mitarbeiter hat sich dadurch deutlich vereinfacht und verkürzt. In Filialunternehmen kommt es inzwischen vor, dass BewerberInnen sich gezielt bei einer bestimmten Filiale, aufgrund der Gemeinwohl-Bilanz bewerben.
  • Die intensive persönliche Einbindung von MitarbeiterInnen während der Berichterstellung fördert die Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Die interne Kommunikation des Gemeinwohl-Berichts vermittelt den Mitarbeitern ein klareres Bild über „ihr“ Unternehmen.

 

Abschließen möchten wir diesen Beitrag über die Gemeinwohl-Bilanz mit einem zukunftsweisenden Zitat von Paul Polman (der vermutlich die Gemeinwohl-Ökonomie und die Gemeinwohl-Bilanz nicht kennt) schließen:

You will not be judged anymore only by the top line or bottom line results in your company. You will increasingly be judged by the contributions that you will make to society.
(Paul Polman, CEO Unilever, 2013)

 

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Siehe Auch:

DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EMAS – 2. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen CSR-Richtlinie

EMAS – 2. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Unsere Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“ geht in die zweite Runde. Darin stellen wir das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) vor:

Das „Eco-Management and Audit Scheme“ ist ein von der EU 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
EMAS baut auf der Managementstruktur der internationalen Norm für Umweltmanagement-systeme DIN EN ISO 14001 auf und fügt wesentliche Themen und Aspekte hinzu, die es zu einem Premiumtool für Umweltmanagement machen. Die Managementstruktur nach ISO 14001 ermöglich (besonders seit der 14001:2015) eine optimale Integration in andere ISO-Managementsysteme (wie z.B. ISO 9001:2015). Seit EMAS III (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) ist der Standard auch weltweit anwendbar.

Höchste Ansprüche
Das hohe Anspruchsniveau von EMAS führt dazu, das EMAS Unternehmen bereits heute viele aktuelle (z.B. EDL-G „Energieaudit“, „Energiemanagementsystem) und noch kommende gesetzliche Forderungen („CRS-Berichtspflicht“) mit EMAS bereits erfüllen bzw. zum Großteil erfüllen. Nach aktueller Einschätzung, werden ein Großteil der in der CSR EU-Berichtspflicht geforderten Aspekte mit der EMAS-Umwelterklärung bereits berichtet. Ergänzt durch EMASplus könnte es, nach aktueller Einschätzung die kommende Berichtspflicht voll abdecken.
EMAS dient als Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Umweltleistung, der Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften sowie des Dialogs mit der Öffentlichkeit. Dabei ist die Veröffentlichung einer extern validierten Umwelterklärung ein zentrales Element. Die Umwelterklärung berichtet über die Tätigkeiten, Umweltleistungen, Ziele & Maßnahmen des Unternehmens. EMAS-Unternehmen leisten damit einen glaubwürdigen und transparenten Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften.

Einführung von EMAS
Die Möglichkeiten zur Einführung sind sowohl für Nachhaltigkeits-Einsteiger, als auch erfahrene Umweltmanager anhand des EMAS Kreislaufs gut möglich. Für Unternehmen mit dem Anspruch als Paradigmenwechsler bietet es eines der höchstangesehensten Systeme um die gesellschaftlichen (ökologischen) Auswirkungen zu erkennen und zu messen.
Beginnend mit der ersten erfolgreichen Registrierung wird das Umweltmanagementsystem (UMS) regelmäßig alle drei Jahre von einem staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter geprüft (Ausnahmen bestehen für kleine KMU und Behörden). Die Registrierung und Eintragung in das EMAS-Register erfolgt auf Antrag bei der regional zuständigen Registrierungsstelle (IHK/HWK). Nach erfolgreicher Registrierung kann das EMAS-Logo zu Marketingzwecken genutzt werden (jedoch nicht auf Produkten).

In 10 Schritten zu EMAS
Die Einführung folgt nach einem bestimmten „EMAS-Kreislauf“ in 10 Schritten. Die Vorbereitung des UMS bei der erstmaligen Einführung ist dem Kreislauf vorgeschaltet (gelb), blau sind solche Prozesse markiert, die den internen Teil des betrieblichen UMS bilden und grün diejenigen Schritte, die zum Abschluss eines Managementzyklus von externer Seite notwendig sind.
Vom Start des Projekts bis zur erstmaligen Validierung der Umwelterklärung durch den externen Umweltgutachter und der Eintragung der Organisation in das Standortregister bei der zuständigen IHK oder HWK muss mit etwa einem Jahr gerechnet werden.

Fazit:
Bei EMAS handelt es sich um ein Premium-Umweltmanagement- & -compliancesystem mit Umweltberichterstattung. EMAS beinhaltet die ISO 14001 und deckt die Anforderungen anderer Managementsysteme zum Thema Umwelt ebenfalls ab (wie z.B. die Energiemanagement-Norm ISO 50001). Zudem wird mit EMAS die EU-Berichtspflicht für CSR/Nachhaltigkeit (EU-Richtlinie 2014/95/EU) mit Ergänzungen in den Bereichen Soziales und Compliance erfüllt.
Für weitere Informationen finden Sie hier die EMAS-Verordnung im Volltext in allen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten.

„Was Sie schon immer über Nachhaltigkeit wissen wollten“
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zum Thema Nachhaltigkeit hier erhalten.

Siehe Auch:

DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Die neuen GRI-Standards

DNK – Teil 1 unserer Nachhaltigkeitsreihe

Im Hinblick auf die kommende EU-Berichtspflicht-Nachhaltigkeit (EU-Richtlinie 2014/95/EU) haben wir unsere Reihe „Nachhaltigkeits-Standards“ zusammengestellt. Darin stellen wir die  nationalen sowie internationalen gängigen Standards zur Berichterstattung, wie z.B. DNK, GRI, EMAS, Global Compact, GWÖ vor:

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde vom Rat für Nachhaltigkeit nach einem Stakeholderprozess 2010/2011 entwickelt und am 13. Oktober 2011 beschlossen. Mit dem Ziel, den Nachhaltigkeitsgedanken voranzubringen und die Nachhaltigkeitsleistungen vergleichbar und transparent zu machen. Der DNK bietet einen Rahmen für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen, der von großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Organisationen mit und ohne existierende Nachhaltigkeitsberichterstattung, kapitalmarktorientierte Unternehmen und solche, die Anspruchsgruppen (Stakeholder) über ihre unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen genutzt werden kann.

Nach seiner erfolgreichen Einführung hat die EU-Kommission den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als einen möglichen Standard zur Erfüllung der ab 2016 geltenden europäischen Pflicht zur nicht finanziellen Berichterstattung von Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern (EU-Richtlinie 2014/95/EU) genannt. Anhand eines Rechtsgutachten aus dem Jahr 2015 erfüllt die DNK-Entsprechenserklärung die Anforderungen der EU-Berichtspflicht vollständig.

Die Unternehmen geben zu 20 Kriterien eine auf das Wesentliche abstellende Erklärung über ihre Maßnahmen zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten der Nachhaltigkeit ab. In einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex berichtet das Unternehmen, wie es den Kodexkriterien entspricht (comply), oder erklärt plausibel, warum es ein Kriterium gegebenenfalls nicht berichtet (explain).

Hierfür steht den Unternehmen der Service der DNK-Datenbank des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf www.nachhaltigkeitskodex.eu zur Verfügung.

Das Unternehmen schafft sich mit einem dem DNK entsprechenden Bericht eine Quelle für die Beantwortung von Nachfragen aus dem Unternehmen selbst und aus dessen Umfeld (Shareholder & Stakeholder). Der Nachhaltigkeitskodex nützt bei der internen Steuerung und strategischen Zukunftsorientierung des Unternehmens. Er ist insbesondere für alle Unternehmen und Organisationen ohne etabliertes Berichtswesen sinnvoll.

Die vom DNK genannten fünf Vorteile für Anwender:
1. Macht Berichterstattung einfacher und vergleichbar.
2. Erfüllt die EU-Berichtspflicht und ist international anschlussfähig.
3. Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
4. Nutzt auch zivilgesellschaftlichen Organisationen.
5. Anerkanntes Steuerungsinstrument für nachhaltiges Wirtschaften.

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