Employer Branding

Nachhaltigkeit im Unternehmen – Employer Branding (Arbeitgebermarke)

Was haben Employer Branding und Nachhaltigkeit miteinander zu tun oder besser gefragt –  Was hat Nachhaltigkeit mit Employer Branding zu tun?

Wenn man Employer Branding – also die Entwicklung einer Arbeitgebermarke & Unternehmensidentität ganzheitlich denkt, dann eine ganze Menge.
Beim Employer Branding geht es darum, ein Profil für ein Unternehmen aufzubauen. Genauer eine Unternehmensidentität mit Substanz, die für Mitarbeiter & potenzielle Bewerber attraktiv ist und die Stärken und Besonderheiten des Unternehmens verdeutlicht. Daraus ergeben sich zwei wesentlichen Ziele bzw. Zielgruppen des Employer Brandings: (a) Mitarbeitergewinnung (Zielgruppe: Talente, Bewerber) und (b) Mitarbeiterbindung (Zielgruppe: Beschäftigte).
Dabei basiert das Konzept der Arbeitgebermarke auf den Werten, der Vision, der Unternehmenskultur und der Reputation des Unternehmens und ist somit stark vom Ansatz einer mitarbeiter- und werteorientierten Führung (Management by Value) geprägt.

 

Infografik hier zum Download ( in english)

Erste Schritte bei der Entwicklung einer Unternehmensidentität kann die Beantwortung folgender Fragen sein:

Woher kommt unser Unternehmen, was ist unsere Geschichte?

Wofür steht unser Unternehmen, und zwar grundsätzlich?

Wohin wollen wir, was treibt uns an?

Was bieten wir an?

Wie profitieren unsere Kunden?

Was können wir besonders gut?

Wie erlebt man uns, wie treten wir auf?

Eine Arbeitgebermarke positioniert das Unternehmen nicht nur klar nach innen und außen – sie verbessert auch das Arbeitgeberimage, weil sie zwangsläufig die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerqualität und damit die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber steigert. Ja eigentlich steigern muss, wenn sie nicht zur Mogelpackung werden soll.

Es geht ausdrücklich darum, die attraktiven Seiten des Unternehmens zu kommunizieren und zu zeigen, was das Unternehmen ausmacht und was (potenzielle) Mitarbeiter anziehen könnte. Dies bedeutet auch, die eigenen Grenzen zu kennen und diese nicht zu verstecken. Unrealistische Versprechungen führen zur Enttäuschung, jedoch nicht zu neuen Mitarbeitern.

Employer Branding ist daher keine kommunikative Einbahnstraße, sondern ein permanenter Kommunikationsprozess mit der Zielgruppe (Mitarbeiter & Bewerber), der auf Transparenz, Feedback, Weiterentwicklung und Vertrauen aufsetzt.

Am Anfang steht daher vor allem eine ehrliche Analyse um Handlungsfelder zu identifizieren sowie eine individuelle Strategie zu entwickeln.
Informieren Sie sich und starten Sie mit unserem kostenlosen Selbst-Check.

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Gratis Material: Selbst-Check – Employer Branding
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Employer Branding Workshop – Mitarbeiter finden & Mitarbeiter binden
Zwei Megatrends unserer Zeit: Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Neuerscheinung: CSR und Nachhaltige Innovation

CSR und Nachhaltige Innovationen – Zukunftsfähigkeit durch soziale, ökonomische und ökologische Innovationen
-Erschienen in der Management-Reihe Corporate Social Resonsibility (Rene Schmidpeter; Gesa Gordon; Astrid Nelke Hrsg.), Springer-Gabler Verlag, Berlin.

„Dieses Buch wendet sich an Verantwortliche in Unternehmen und deren Gestalter, die nach neuen Wegen suchen, wie Innovation, Eigenverantwortung, Fairness und Zusammenarbeit mit innerer Überzeugung, Haltung und Sinnstiftung durch das Unternehmen verbunden werden kann.“

Mit einem Beitrag zur Gemeinwohl-Ökonomie – Vom Anbau bis zur Stulle – Märkisches Landbrot (Nils Wittke)

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GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen die CSR-Richtlinie
Der Club of Rome empfiehlt die GWÖ als Lösungsansatz
Die Gemeinwohl-Bilanz

GRI – 4. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Nachdem wir in unserer Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“, den DNK, die GWÖ sowie EMAS bereits vorgestellt haben, widmen wir uns im 4.Teil der Global Reporting Initiative (GRI G4).

Inhalt & Ziel:
Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.
Mit dem Ziel Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, die Informationen über die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Themen der Organisation enthalten, sowie die Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte zum Standardverfahren zu machen.

Wesentlichkeit:
Dabei ist der Ansatz der „Wesentlichkeit“ entscheidend, sie gewährleistet, dass Berichte an Relevanz, Glaubwürdigkeit und Benutzerfreundlichkeit gewinnen. Dies wiederum gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Märkte und die Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit besser zu informieren. Wendet man die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Einbeziehung der Stakeholder an werden einzelne Aspekte und jedes weitere Thema darauf geprüft, ob es relevant ist für):

  • die Bedeutung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation;
  • den Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder.

Kern & Umfassend-Option:
Die Leitlinien bieten Organisationen zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien. Dabei handelt es sich um die Optionen „Kern“ und „Umfassend“.

Diese Optionen bestimmen die Inhalte des Berichts:

  • Die „Kern“-Option enthält die wesentlichen Elemente eines Nachhaltigkeitsberichts. Sie schafft einen Hintergrund, vor dem eine Organisation Angaben zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistung machen kann.
  • Die „Umfassende“ Option baut auf der „Kern“-Option auf und erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt.

Insgesamt stehen ca. 150 Indikatoren aus verschiedenen Kategorien und Aspekten zur Verfügung.

Veröffentlichung:
Organisationen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, müssen die GRI nach Veröffentlichung des Berichts benachrichtigen sowie eine Fassung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen bzw. in der Online-Datenbank der GRI für Nachhaltigkeitsangaben registrieren: www.database.globalreporting.org.

FAZIT:

  • GRI bietet einen umfangreichen Indikatoren-Katalog sowie die Möglichkeit zwischen einer „Kern“- und „Umfassend“- Option zu wählen
  • GRI ist kostenfrei
  • Weltweit verbreitet und international anerkannt
  • Der Bericht kann durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
  • eine inhaltliche Gesamtbewertung des Nachhaltigkeitsbericht findet nicht statt

 

GRI-Ausblick:

Die GRI-Standards wurden als Weiterentwicklung der G4-Leitlinien im Oktober 2016 bereits angekündigt.
Weitere Informationen
zu den GRI Standards, die ab dem 01.07.2018 gültig sind finden Sie hier:

Nächste GRI-Generation sind die GRI-Standards

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Die neuen GRI-Standards

EMAS – 2. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Unsere Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“ geht in die zweite Runde. Darin stellen wir das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) vor:

Das „Eco-Management and Audit Scheme“ ist ein von der EU 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
EMAS baut auf der Managementstruktur der internationalen Norm für Umweltmanagement-systeme DIN EN ISO 14001 auf und fügt wesentliche Themen und Aspekte hinzu, die es zu einem Premiumtool für Umweltmanagement machen. Die Managementstruktur nach ISO 14001 ermöglich (besonders seit der 14001:2015) eine optimale Integration in andere ISO-Managementsysteme (wie z.B. ISO 9001:2015). Seit EMAS III (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) ist der Standard auch weltweit anwendbar.

Höchste Ansprüche
Das hohe Anspruchsniveau von EMAS führt dazu, das EMAS Unternehmen bereits heute viele aktuelle (z.B. EDL-G „Energieaudit“, „Energiemanagementsystem) und noch kommende gesetzliche Forderungen („CRS-Berichtspflicht“) mit EMAS bereits erfüllen bzw. zum Großteil erfüllen. Nach aktueller Einschätzung, werden ein Großteil der in der CSR EU-Berichtspflicht geforderten Aspekte mit der EMAS-Umwelterklärung bereits berichtet. Ergänzt durch EMASplus könnte es, nach aktueller Einschätzung die kommende Berichtspflicht voll abdecken.
EMAS dient als Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Umweltleistung, der Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften sowie des Dialogs mit der Öffentlichkeit. Dabei ist die Veröffentlichung einer extern validierten Umwelterklärung ein zentrales Element. Die Umwelterklärung berichtet über die Tätigkeiten, Umweltleistungen, Ziele & Maßnahmen des Unternehmens. EMAS-Unternehmen leisten damit einen glaubwürdigen und transparenten Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften.

Einführung von EMAS
Die Möglichkeiten zur Einführung sind sowohl für Nachhaltigkeits-Einsteiger, als auch erfahrene Umweltmanager anhand des EMAS Kreislaufs gut möglich. Für Unternehmen mit dem Anspruch als Paradigmenwechsler bietet es eines der höchstangesehensten Systeme um die gesellschaftlichen (ökologischen) Auswirkungen zu erkennen und zu messen.
Beginnend mit der ersten erfolgreichen Registrierung wird das Umweltmanagementsystem (UMS) regelmäßig alle drei Jahre von einem staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter geprüft (Ausnahmen bestehen für kleine KMU und Behörden). Die Registrierung und Eintragung in das EMAS-Register erfolgt auf Antrag bei der regional zuständigen Registrierungsstelle (IHK/HWK). Nach erfolgreicher Registrierung kann das EMAS-Logo zu Marketingzwecken genutzt werden (jedoch nicht auf Produkten).

In 10 Schritten zu EMAS
Die Einführung folgt nach einem bestimmten „EMAS-Kreislauf“ in 10 Schritten. Die Vorbereitung des UMS bei der erstmaligen Einführung ist dem Kreislauf vorgeschaltet (gelb), blau sind solche Prozesse markiert, die den internen Teil des betrieblichen UMS bilden und grün diejenigen Schritte, die zum Abschluss eines Managementzyklus von externer Seite notwendig sind.
Vom Start des Projekts bis zur erstmaligen Validierung der Umwelterklärung durch den externen Umweltgutachter und der Eintragung der Organisation in das Standortregister bei der zuständigen IHK oder HWK muss mit etwa einem Jahr gerechnet werden.

Fazit:
Bei EMAS handelt es sich um ein Premium-Umweltmanagement- & -compliancesystem mit Umweltberichterstattung. EMAS beinhaltet die ISO 14001 und deckt die Anforderungen anderer Managementsysteme zum Thema Umwelt ebenfalls ab (wie z.B. die Energiemanagement-Norm ISO 50001). Zudem wird mit EMAS die EU-Berichtspflicht für CSR/Nachhaltigkeit (EU-Richtlinie 2014/95/EU) mit Ergänzungen in den Bereichen Soziales und Compliance erfüllt.
Für weitere Informationen finden Sie hier die EMAS-Verordnung im Volltext in allen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten.

„Was Sie schon immer über Nachhaltigkeit wissen wollten“
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