Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen die CSR-Richtlinie

Inzwischen erfüllen zwei Nachhaltigkeits-Berichts-Standards nachweislich die "CSR-Richtlinie" bzw. das CSR-Richtlinien-Umsetzungs-Gesetz (CSR_RUG). Weitere Informationen zum CSR-RUG hier.

Die Rechtsgutachten zu den beiden Berichts-Standards GWÖ und DNK sind unten zu den jeweiligen Standards verlinkt. Die Gemeinwohl-Bilanz und der DNK sind damit Vorreiter-Berichts-Standards im Hinblick auf Transparenz zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Beiden Standards wird die rechtliche Erfüllung der Richtlinie bestätigt.

Direkt-Links zu den Gutachten:

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DNK – Teil 1 unserer Nachhaltigkeitsreihe

Im Hinblick auf die kommende EU-Berichtspflicht-Nachhaltigkeit (EU-Richtlinie 2014/95/EU) haben wir unsere Reihe „Nachhaltigkeits-Standards“ zusammengestellt. Darin stellen wir die  nationalen sowie internationalen gängigen Standards zur Berichterstattung, wie z.B. DNK, GRI, EMAS, Global Compact, GWÖ vor:

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde vom Rat für Nachhaltigkeit nach einem Stakeholderprozess 2010/2011 entwickelt und am 13. Oktober 2011 beschlossen. Mit dem Ziel, den Nachhaltigkeitsgedanken voranzubringen und die Nachhaltigkeitsleistungen vergleichbar und transparent zu machen. Der DNK bietet einen Rahmen für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen, der von großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Organisationen mit und ohne existierende Nachhaltigkeitsberichterstattung, kapitalmarktorientierte Unternehmen und solche, die Anspruchsgruppen (Stakeholder) über ihre unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen genutzt werden kann.

Nach seiner erfolgreichen Einführung hat die EU-Kommission den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als einen möglichen Standard zur Erfüllung der ab 2016 geltenden europäischen Pflicht zur nicht finanziellen Berichterstattung von Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern (EU-Richtlinie 2014/95/EU) genannt. Anhand eines Rechtsgutachten aus dem Jahr 2015 erfüllt die DNK-Entsprechenserklärung die Anforderungen der EU-Berichtspflicht vollständig.

Die Unternehmen geben zu 20 Kriterien eine auf das Wesentliche abstellende Erklärung über ihre Maßnahmen zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten der Nachhaltigkeit ab. In einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex berichtet das Unternehmen, wie es den Kodexkriterien entspricht (comply), oder erklärt plausibel, warum es ein Kriterium gegebenenfalls nicht berichtet (explain).

Hierfür steht den Unternehmen der Service der DNK-Datenbank des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf www.nachhaltigkeitskodex.eu zur Verfügung.

Das Unternehmen schafft sich mit einem dem DNK entsprechenden Bericht eine Quelle für die Beantwortung von Nachfragen aus dem Unternehmen selbst und aus dessen Umfeld (Shareholder & Stakeholder). Der Nachhaltigkeitskodex nützt bei der internen Steuerung und strategischen Zukunftsorientierung des Unternehmens. Er ist insbesondere für alle Unternehmen und Organisationen ohne etabliertes Berichtswesen sinnvoll.

Die vom DNK genannten fünf Vorteile für Anwender:
1. Macht Berichterstattung einfacher und vergleichbar.
2. Erfüllt die EU-Berichtspflicht und ist international anschlussfähig.
3. Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
4. Nutzt auch zivilgesellschaftlichen Organisationen.
5. Anerkanntes Steuerungsinstrument für nachhaltiges Wirtschaften.

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