Die neuen GRI-Standards

Im Oktober 2016 wurden die neuen Global Reporting Initiative-Standards (SRS) angekündigt. Ab 01. Juli 2018 werden die Standards gültig anstelle des G4.

Was verändert sich: Aus den 2 Dokumenten GRI Leitlinien und der Umsetzungsanleitung werden die modularen GRI Standards.

Wichtig für die bisherigen GRI-Anwender:
Die Veränderungen liegen hauptsächlich in einer neuen Struktur und weiteren Klärung.
Die GRI Standards sind modular aufgebaut und vereinen die G4 Berichterstattungsgrundsätze mit der G4 Umsetzungsanleitung jeweils Themenspezifisch. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zu jedem einzelnen Standard eigene Dokumente vorliegen. Die Anzahl an Einzeldokumenten erhöht sich dadurch zwar deutlich, allerdings existiert dann zu jedem spezifischem Thema ein Dokument. Die neue Struktur ermöglicht dadurch eine bessere Konzentration auf das jeweilige Thema.

Die modulare Struktur bringt einen weiteren Vorteil im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung. Veränderungen bzw. Neuerungen können modular innerhalb des einzelnen Standards geändert bzw. ergänzt werden ohne dass das Gesamtkonzept verändert werden muss.

Kurz-Überblick:
Die GRI Standards sind folgendermaßen gegliedert (je Standard ein separates Dokument):

  • Universal Standards:
    GRI 101, GRI 102, GRI 103
  • Topic specific Standards:
    GRI 200-Reihe „Economic“ (bestehend aus 6 Standards: 201-206)
    GRI 300-Reihe „Environmental“ (bestehend aus 8 Standards: 301-308)
    GRI 400-Reihe „Social“ (bestehend aus 19 Standards: 401-419)

Die Zeit bis zur Umstellung auf die GRI-Standards läuft noch bis zum 1. Juli 2018. Die G4 Leitlinien werden bis dahin gültig bleiben.

Weiterführende Links zu den GRI Standards (bisher nur in Englisch) mit umfangreichen Informationsmaterialien:
www.globalreporting.org/standards

Hier geht´s zum GRI-Erklär-Video, Englisch, 2:25 Min

Siehe Auch:

GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EU CSR-Berichtspflicht
DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe

GRI – 4. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Nachdem wir in unserer Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“, den DNK, die GWÖ sowie EMAS bereits vorgestellt haben, widmen wir uns im 4.Teil der Global Reporting Initiative (GRI G4).

Inhalt & Ziel:
Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.
Mit dem Ziel Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, die Informationen über die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Themen der Organisation enthalten, sowie die Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte zum Standardverfahren zu machen.

Wesentlichkeit:
Dabei ist der Ansatz der „Wesentlichkeit“ entscheidend, sie gewährleistet, dass Berichte an Relevanz, Glaubwürdigkeit und Benutzerfreundlichkeit gewinnen. Dies wiederum gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Märkte und die Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit besser zu informieren. Wendet man die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Einbeziehung der Stakeholder an werden einzelne Aspekte und jedes weitere Thema darauf geprüft, ob es relevant ist für):

  • die Bedeutung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation;
  • den Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder.

Kern & Umfassend-Option:
Die Leitlinien bieten Organisationen zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien. Dabei handelt es sich um die Optionen „Kern“ und „Umfassend“.

Diese Optionen bestimmen die Inhalte des Berichts:

  • Die „Kern“-Option enthält die wesentlichen Elemente eines Nachhaltigkeitsberichts. Sie schafft einen Hintergrund, vor dem eine Organisation Angaben zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistung machen kann.
  • Die „Umfassende“ Option baut auf der „Kern“-Option auf und erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt.

Insgesamt stehen ca. 150 Indikatoren aus verschiedenen Kategorien und Aspekten zur Verfügung.

Veröffentlichung:
Organisationen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, müssen die GRI nach Veröffentlichung des Berichts benachrichtigen sowie eine Fassung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen bzw. in der Online-Datenbank der GRI für Nachhaltigkeitsangaben registrieren: www.database.globalreporting.org.

FAZIT:

  • GRI bietet einen umfangreichen Indikatoren-Katalog sowie die Möglichkeit zwischen einer „Kern“- und „Umfassend“- Option zu wählen
  • GRI ist kostenfrei
  • Weltweit verbreitet und international anerkannt
  • Der Bericht kann durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
  • eine inhaltliche Gesamtbewertung des Nachhaltigkeitsbericht findet nicht statt

 

GRI-Ausblick:

Die GRI-Standards wurden als Weiterentwicklung der G4-Leitlinien im Oktober 2016 bereits angekündigt.
Weitere Informationen
zu den GRI Standards, die ab dem 01.07.2018 gültig sind finden Sie hier:

Nächste GRI-Generation sind die GRI-Standards

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