Die neuen GRI-Standards

Im Oktober 2016 wurden die neuen Global Reporting Initiative-Standards (SRS) angekündigt. Ab 01. Juli 2018 werden die Standards gültig anstelle des G4.

Was verändert sich: Aus den 2 Dokumenten GRI Leitlinien und der Umsetzungsanleitung werden die modularen GRI Standards.

Wichtig für die bisherigen GRI-Anwender:
Die Veränderungen liegen hauptsächlich in einer neuen Struktur und weiteren Klärung.
Die GRI Standards sind modular aufgebaut und vereinen die G4 Berichterstattungsgrundsätze mit der G4 Umsetzungsanleitung jeweils Themenspezifisch. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zu jedem einzelnen Standard eigene Dokumente vorliegen. Die Anzahl an Einzeldokumenten erhöht sich dadurch zwar deutlich, allerdings existiert dann zu jedem spezifischem Thema ein Dokument. Die neue Struktur ermöglicht dadurch eine bessere Konzentration auf das jeweilige Thema.

Die modulare Struktur bringt einen weiteren Vorteil im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung. Veränderungen bzw. Neuerungen können modular innerhalb des einzelnen Standards geändert bzw. ergänzt werden ohne dass das Gesamtkonzept verändert werden muss.

Kurz-Überblick:
Die GRI Standards sind folgendermaßen gegliedert (je Standard ein separates Dokument):

  • Universal Standards:
    GRI 101, GRI 102, GRI 103
  • Topic specific Standards:
    GRI 200-Reihe „Economic“ (bestehend aus 6 Standards: 201-206)
    GRI 300-Reihe „Environmental“ (bestehend aus 8 Standards: 301-308)
    GRI 400-Reihe „Social“ (bestehend aus 19 Standards: 401-419)

Die Zeit bis zur Umstellung auf die GRI-Standards läuft noch bis zum 1. Juli 2018. Die G4 Leitlinien werden bis dahin gültig bleiben.

Weiterführende Links zu den GRI Standards (bisher nur in Englisch) mit umfangreichen Informationsmaterialien:
www.globalreporting.org/standards

Hier geht´s zum GRI-Erklär-Video, Englisch, 2:25 Min

Siehe Auch:

GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EU CSR-Berichtspflicht
DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe

GRI – 4. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Nachdem wir in unserer Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“, den DNK, die GWÖ sowie EMAS bereits vorgestellt haben, widmen wir uns im 4.Teil der Global Reporting Initiative (GRI G4).

Inhalt & Ziel:
Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.
Mit dem Ziel Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, die Informationen über die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Themen der Organisation enthalten, sowie die Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte zum Standardverfahren zu machen.

Wesentlichkeit:
Dabei ist der Ansatz der „Wesentlichkeit“ entscheidend, sie gewährleistet, dass Berichte an Relevanz, Glaubwürdigkeit und Benutzerfreundlichkeit gewinnen. Dies wiederum gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Märkte und die Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit besser zu informieren. Wendet man die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Einbeziehung der Stakeholder an werden einzelne Aspekte und jedes weitere Thema darauf geprüft, ob es relevant ist für):

  • die Bedeutung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation;
  • den Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder.

Kern & Umfassend-Option:
Die Leitlinien bieten Organisationen zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien. Dabei handelt es sich um die Optionen „Kern“ und „Umfassend“.

Diese Optionen bestimmen die Inhalte des Berichts:

  • Die „Kern“-Option enthält die wesentlichen Elemente eines Nachhaltigkeitsberichts. Sie schafft einen Hintergrund, vor dem eine Organisation Angaben zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistung machen kann.
  • Die „Umfassende“ Option baut auf der „Kern“-Option auf und erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt.

Insgesamt stehen ca. 150 Indikatoren aus verschiedenen Kategorien und Aspekten zur Verfügung.

Veröffentlichung:
Organisationen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, müssen die GRI nach Veröffentlichung des Berichts benachrichtigen sowie eine Fassung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen bzw. in der Online-Datenbank der GRI für Nachhaltigkeitsangaben registrieren: www.database.globalreporting.org.

FAZIT:

  • GRI bietet einen umfangreichen Indikatoren-Katalog sowie die Möglichkeit zwischen einer „Kern“- und „Umfassend“- Option zu wählen
  • GRI ist kostenfrei
  • Weltweit verbreitet und international anerkannt
  • Der Bericht kann durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
  • eine inhaltliche Gesamtbewertung des Nachhaltigkeitsbericht findet nicht statt

 

GRI-Ausblick:

Die GRI-Standards wurden als Weiterentwicklung der G4-Leitlinien im Oktober 2016 bereits angekündigt.
Weitere Informationen
zu den GRI Standards, die ab dem 01.07.2018 gültig sind finden Sie hier:

Nächste GRI-Generation sind die GRI-Standards

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DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EMAS – 2. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Die neuen GRI-Standards

EU CSR Berichtspflicht

– Die EU-Berichtspflicht zu nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen tritt 2016 in Kraft –
Das sind die häufigsten Fragen!
Aus unseren Erfahrungen als Seminaranbieter und Beratungsunternehmen im Bereich Nachhaltigkeit sowie als Schulungspartner des Deutschen Nachhaltigkeitskodex 2015/2016 hat nw|consulting die häufigsten Fragen zu Nachhaltigkeitsberichten und der EU-Berichtspflicht (EU-Richtlinie 2014/95/EU) zusammengestellt.
Unser Senior Consultant Nils Wittke gibt Antworten auf die FAQs:

Wann kommt die Berichtspflicht Nachhaltigkeit und warum?

Bis zum 06.12.2016 tritt die EU-Berichtspflicht (EU-Richtlinie 2014/95/EU) auch in Deutschland in Kraft.
Berichtet werden muss erstmals über Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen.
Unternehmen werden zunehmend nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten beurteilt bzw. bewertet. Nicht-finanzielle Informationen, zur Achtung der Menschenrechte, zum Umgang mit Umweltbelangen und sozialen Belangen bilden einen immer relevanteren Bereich für die Wahrnehmung von Unternehmen.
Investoren, große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten mehr und bessere Informationen über die ganzheitlichen Auswirkungen von Unternehmen, besonders auch im Hinblick auf die Lieferkette.

Ist mein Unternehmen auch von der Berichtspflicht betroffen?

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Genossenschaften), Kapitalmarkt-Unternehmen des öffentlichen Interesses…
…mit mehr als 500 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von > 20 Mio. Euro bzw. Nettoumsatz > 40 Mio. Euro, sind zur Berichterstattung verpflichtet.

Darüber hinaus können sich die Anforderungen aufgrund des Wettbewerbs sowie als Zulieferer oder Vertragspartner von großen Unternehmen auch auf KMU auswirken.
Insofern ist es auch für kleinere Unternehmen empfehlenswert eigene Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, um auf zukünftige Veränderungen reagieren zu können.
Aktuell läuft die Konsultationsphase für die Umsetzung in deutsches Recht.

Welche Anforderungen muss ich erfüllen?

Unternehmen sind aufgefordert Daten zu den Aspekten: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offen zu legen. Dafür müssen Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf diese Belange beschrieben und in den Lagebericht des betroffenen Unternehmens aufgenommen werden. Lieferketten und Subunternehmer müssen dabei mit einbezogen werden.
In der Entsprechenserklärung (DNK) werden die geforderten Angaben z.B. nach dem comply or explain – Prinzip erhoben.

Welche Nachhaltigkeits-Standards gibt es und können genutzt werden?

Für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, können sich  Unternehmen auf internationale und nationale Standards, wie z.B. Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), Global Compact (GC), Global Reporting Initiative (GRI) und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) stützen, die in der EU-Richtlinie vorgeschlagen werden.
Zum DNK liegt bereits ein Rechtsgutachten vor, das nach aktuellem Stand die Erfüllung der Richtlinie bestätigt.
Darüber hinaus gibt die Richtlinie die Freiheit weitere Standards zu nutzen, wie z.B. die Gemeinwohl-Bilanz.
Sie gibt die Perspektive aus Sicht der Stakeholder auf die Erfüllung ethischer Verfassungswerte wieder.
Im Gegensatz zu reinen Berichts-Standards beinhaltet sie zusätzlich eine externe Bewertung (Gemeinwohl-Bericht + Bewertung = Gemeinwohl-Bilanz) und den Stakeholderansatz als einen der modernsten Unternehmensführungsgrundsätze.

Welcher Standard passt zu meinem Unternehmen?

Die genannten Standards unterscheiden sich zum Teil sehr deutlich voneinander. Einige sind reine Berichts-Standards bzw. Entsprechenserklärung zu einem Kodex, andere beinhalten auch ein Managementsystem.
So ist der GRI (aktuell G4-Standard) ein Berichts-Standard mit umfangreichen und detaillierten Indikatoren. Der DNK ist ein Kodex, zu dem anhand von 20 Kriterien eine Entsprechenserklärung erstellt wird und EMAS ist ein Umweltmanagement (inkl. ISO 14001), dass sowohl die Einbindung der Mitarbeiter, als auch die regelmäßige Veröffentlichung einer Umwelterklärung fordert und gleichwertig zur ISO 50001 anerkannt ist.
Für die Wahl des zum Unternehmen passenden Standards haben sich folgende Aspekte herauskristallisiert, die vor der Wahl beantwortet werden sollten:

  • der Nutzungszweck (was soll erfüllt werden)?
  • die Zielgruppe (wer soll den Bericht lesen)?
  • aus welcher Perspektive soll der Standard das Unternehmen betrachten (gesellschaftlich / unternehmerisch)?
  • wo ist das Unternehmen tätig (lokal, national, europaweit, multinational)
  • welchen Zusatznutzen bietet welcher Standard (jetzt oder zukünftig)?

Welche Vorteile bringt die Berichtspflicht für mein Unternehmen?

Durch die Berichterstellung ergeben sich häufig neue Erkenntnisse über bisher ungenutzte bzw. unbekannte Potentiale für das Unternehmen. Ein gut organisierter Prozess der Berichterstellung kann zur Mitarbeitereinbindung und Mitarbeitermotivation beitragen. Auf Grundlage der Erkenntnisse können innovative Lösungen erarbeitet werden, die sich positiv auf den Unternehmensablauf auswirken.
Unternehmensweit eröffnen sich Chancen und Möglichkeiten für Strategie und Prozessmanagement im Unternehmen im Umgang mit den Stakeholdern und den Auswirkungen des Unternehmens.
Anhand der gewonnen Informationen lassen sich Potentiale in den Bereichen Effizienz, Prozessoptimierung als auch Möglichkeiten der Kosteneinsparung erkennen.
Nicht zuletzt ist der Bericht auch eine Möglichkeit zur Profilierung bzw. Markenbildung. Besonders verantwortungsbewusste Unternehmen haben die Möglichkeit damit ihr Alleinstellungsmerkmal herauszustellen und das Vertrauen und die Reputation zu steigern.

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