Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen die CSR-Richtlinie

Inzwischen erfüllen zwei Nachhaltigkeits-Berichts-Standards nachweislich die "CSR-Richtlinie" bzw. das CSR-Richtlinien-Umsetzungs-Gesetz (CSR_RUG). Weitere Informationen zum CSR-RUG hier.

Die Rechtsgutachten zu den beiden Berichts-Standards GWÖ und DNK sind unten zu den jeweiligen Standards verlinkt. Die Gemeinwohl-Bilanz und der DNK sind damit Vorreiter-Berichts-Standards im Hinblick auf Transparenz zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Beiden Standards wird die rechtliche Erfüllung der Richtlinie bestätigt.

Direkt-Links zu den Gutachten:

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Dieses Buch stellt die gängigen Selbstbewertungsinstrumente und Ansätze unternehmerischer Nachhaltigkeit vor. Modelle und Methoden zur Selbstbewertung wie z.B. der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, die Nutzung von Nachhaltigkeits-Software sowie die Gemeinwohl-Bilanz werden praxisnah vorgestellt und erläutert.

Ein Praxisbuch für alle, die sich für die Erfassung, Beurteilung und Verbesserung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Unternehmen engagieren – ob als Nachhaltigkeits-Einsteiger, erfahrener Nachhaltigkeits-Manager oder Paradigmen-Wechsler.

Mit einem Beitrag von unserem Nachhaltigkeits-Experten Nils D. Wittke zur Gemeinwohl-Ökonomie: Die Gemeinwohl-Bilanz – Bericht und Bewertung nicht-finanzieller Informationen.

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– Die EU-Berichtspflicht zu nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen tritt 2016 in Kraft –
Das sind die häufigsten Fragen!
Aus unseren Erfahrungen als Seminaranbieter und Beratungsunternehmen im Bereich Nachhaltigkeit sowie als Schulungspartner des Deutschen Nachhaltigkeitskodex 2015/2016 hat nw|consulting die häufigsten Fragen zu Nachhaltigkeitsberichten und der EU-Berichtspflicht (EU-Richtlinie 2014/95/EU) zusammengestellt.
Unser Senior Consultant Nils Wittke gibt Antworten auf die FAQs:

Wann kommt die Berichtspflicht Nachhaltigkeit und warum?

Bis zum 06.12.2016 tritt die EU-Berichtspflicht (EU-Richtlinie 2014/95/EU) auch in Deutschland in Kraft.
Berichtet werden muss erstmals über Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen.
Unternehmen werden zunehmend nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten beurteilt bzw. bewertet. Nicht-finanzielle Informationen, zur Achtung der Menschenrechte, zum Umgang mit Umweltbelangen und sozialen Belangen bilden einen immer relevanteren Bereich für die Wahrnehmung von Unternehmen.
Investoren, große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten mehr und bessere Informationen über die ganzheitlichen Auswirkungen von Unternehmen, besonders auch im Hinblick auf die Lieferkette.

Ist mein Unternehmen auch von der Berichtspflicht betroffen?

Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, Genossenschaften), Kapitalmarkt-Unternehmen des öffentlichen Interesses…
…mit mehr als 500 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von > 20 Mio. Euro bzw. Nettoumsatz > 40 Mio. Euro, sind zur Berichterstattung verpflichtet.

Darüber hinaus können sich die Anforderungen aufgrund des Wettbewerbs sowie als Zulieferer oder Vertragspartner von großen Unternehmen auch auf KMU auswirken.
Insofern ist es auch für kleinere Unternehmen empfehlenswert eigene Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln, um auf zukünftige Veränderungen reagieren zu können.
Aktuell läuft die Konsultationsphase für die Umsetzung in deutsches Recht.

Welche Anforderungen muss ich erfüllen?

Unternehmen sind aufgefordert Daten zu den Aspekten: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offen zu legen. Dafür müssen Konzepte, Ergebnisse und Risiken in Bezug auf diese Belange beschrieben und in den Lagebericht des betroffenen Unternehmens aufgenommen werden. Lieferketten und Subunternehmer müssen dabei mit einbezogen werden.
In der Entsprechenserklärung (DNK) werden die geforderten Angaben z.B. nach dem comply or explain – Prinzip erhoben.

Welche Nachhaltigkeits-Standards gibt es und können genutzt werden?

Für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, können sich  Unternehmen auf internationale und nationale Standards, wie z.B. Eco-Management and Audit Scheme (EMAS), Global Compact (GC), Global Reporting Initiative (GRI) und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) stützen, die in der EU-Richtlinie vorgeschlagen werden.
Zum DNK liegt bereits ein Rechtsgutachten vor, das nach aktuellem Stand die Erfüllung der Richtlinie bestätigt.
Darüber hinaus gibt die Richtlinie die Freiheit weitere Standards zu nutzen, wie z.B. die Gemeinwohl-Bilanz.
Sie gibt die Perspektive aus Sicht der Stakeholder auf die Erfüllung ethischer Verfassungswerte wieder.
Im Gegensatz zu reinen Berichts-Standards beinhaltet sie zusätzlich eine externe Bewertung (Gemeinwohl-Bericht + Bewertung = Gemeinwohl-Bilanz) und den Stakeholderansatz als einen der modernsten Unternehmensführungsgrundsätze.

Welcher Standard passt zu meinem Unternehmen?

Die genannten Standards unterscheiden sich zum Teil sehr deutlich voneinander. Einige sind reine Berichts-Standards bzw. Entsprechenserklärung zu einem Kodex, andere beinhalten auch ein Managementsystem.
So ist der GRI (aktuell G4-Standard) ein Berichts-Standard mit umfangreichen und detaillierten Indikatoren. Der DNK ist ein Kodex, zu dem anhand von 20 Kriterien eine Entsprechenserklärung erstellt wird und EMAS ist ein Umweltmanagement (inkl. ISO 14001), dass sowohl die Einbindung der Mitarbeiter, als auch die regelmäßige Veröffentlichung einer Umwelterklärung fordert und gleichwertig zur ISO 50001 anerkannt ist.
Für die Wahl des zum Unternehmen passenden Standards haben sich folgende Aspekte herauskristallisiert, die vor der Wahl beantwortet werden sollten:

  • der Nutzungszweck (was soll erfüllt werden)?
  • die Zielgruppe (wer soll den Bericht lesen)?
  • aus welcher Perspektive soll der Standard das Unternehmen betrachten (gesellschaftlich / unternehmerisch)?
  • wo ist das Unternehmen tätig (lokal, national, europaweit, multinational)
  • welchen Zusatznutzen bietet welcher Standard (jetzt oder zukünftig)?

Welche Vorteile bringt die Berichtspflicht für mein Unternehmen?

Durch die Berichterstellung ergeben sich häufig neue Erkenntnisse über bisher ungenutzte bzw. unbekannte Potentiale für das Unternehmen. Ein gut organisierter Prozess der Berichterstellung kann zur Mitarbeitereinbindung und Mitarbeitermotivation beitragen. Auf Grundlage der Erkenntnisse können innovative Lösungen erarbeitet werden, die sich positiv auf den Unternehmensablauf auswirken.
Unternehmensweit eröffnen sich Chancen und Möglichkeiten für Strategie und Prozessmanagement im Unternehmen im Umgang mit den Stakeholdern und den Auswirkungen des Unternehmens.
Anhand der gewonnen Informationen lassen sich Potentiale in den Bereichen Effizienz, Prozessoptimierung als auch Möglichkeiten der Kosteneinsparung erkennen.
Nicht zuletzt ist der Bericht auch eine Möglichkeit zur Profilierung bzw. Markenbildung. Besonders verantwortungsbewusste Unternehmen haben die Möglichkeit damit ihr Alleinstellungsmerkmal herauszustellen und das Vertrauen und die Reputation zu steigern.

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