Die neuen GRI-Standards

Im Oktober 2016 wurden die neuen Global Reporting Initiative-Standards (SRS) angekündigt. Ab 01. Juli 2018 werden die Standards gültig anstelle des G4.

Was verändert sich: Aus den 2 Dokumenten GRI Leitlinien und der Umsetzungsanleitung werden die modularen GRI Standards.

Wichtig für die bisherigen GRI-Anwender:
Die Veränderungen liegen hauptsächlich in einer neuen Struktur und weiteren Klärung.
Die GRI Standards sind modular aufgebaut und vereinen die G4 Berichterstattungsgrundsätze mit der G4 Umsetzungsanleitung jeweils Themenspezifisch. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zu jedem einzelnen Standard eigene Dokumente vorliegen. Die Anzahl an Einzeldokumenten erhöht sich dadurch zwar deutlich, allerdings existiert dann zu jedem spezifischem Thema ein Dokument. Die neue Struktur ermöglicht dadurch eine bessere Konzentration auf das jeweilige Thema.

Die modulare Struktur bringt einen weiteren Vorteil im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung. Veränderungen bzw. Neuerungen können modular innerhalb des einzelnen Standards geändert bzw. ergänzt werden ohne dass das Gesamtkonzept verändert werden muss.

Kurz-Überblick:
Die GRI Standards sind folgendermaßen gegliedert (je Standard ein separates Dokument):

  • Universal Standards:
    GRI 101, GRI 102, GRI 103
  • Topic specific Standards:
    GRI 200-Reihe „Economic“ (bestehend aus 6 Standards: 201-206)
    GRI 300-Reihe „Environmental“ (bestehend aus 8 Standards: 301-308)
    GRI 400-Reihe „Social“ (bestehend aus 19 Standards: 401-419)

Die Zeit bis zur Umstellung auf die GRI-Standards läuft noch bis zum 1. Juli 2018. Die G4 Leitlinien werden bis dahin gültig bleiben.

Weiterführende Links zu den GRI Standards (bisher nur in Englisch) mit umfangreichen Informationsmaterialien:
www.globalreporting.org/standards

Hier geht´s zum GRI-Erklär-Video, Englisch, 2:25 Min

Siehe Auch:

GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
EU CSR-Berichtspflicht
DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe

EMAS – 2. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Unsere Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“ geht in die zweite Runde. Darin stellen wir das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) vor:

Das „Eco-Management and Audit Scheme“ ist ein von der EU 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
EMAS baut auf der Managementstruktur der internationalen Norm für Umweltmanagement-systeme DIN EN ISO 14001 auf und fügt wesentliche Themen und Aspekte hinzu, die es zu einem Premiumtool für Umweltmanagement machen. Die Managementstruktur nach ISO 14001 ermöglich (besonders seit der 14001:2015) eine optimale Integration in andere ISO-Managementsysteme (wie z.B. ISO 9001:2015). Seit EMAS III (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) ist der Standard auch weltweit anwendbar.

Höchste Ansprüche
Das hohe Anspruchsniveau von EMAS führt dazu, das EMAS Unternehmen bereits heute viele aktuelle (z.B. EDL-G „Energieaudit“, „Energiemanagementsystem) und noch kommende gesetzliche Forderungen („CRS-Berichtspflicht“) mit EMAS bereits erfüllen bzw. zum Großteil erfüllen. Nach aktueller Einschätzung, werden ein Großteil der in der CSR EU-Berichtspflicht geforderten Aspekte mit der EMAS-Umwelterklärung bereits berichtet. Ergänzt durch EMASplus könnte es, nach aktueller Einschätzung die kommende Berichtspflicht voll abdecken.
EMAS dient als Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Umweltleistung, der Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften sowie des Dialogs mit der Öffentlichkeit. Dabei ist die Veröffentlichung einer extern validierten Umwelterklärung ein zentrales Element. Die Umwelterklärung berichtet über die Tätigkeiten, Umweltleistungen, Ziele & Maßnahmen des Unternehmens. EMAS-Unternehmen leisten damit einen glaubwürdigen und transparenten Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaften.

Einführung von EMAS
Die Möglichkeiten zur Einführung sind sowohl für Nachhaltigkeits-Einsteiger, als auch erfahrene Umweltmanager anhand des EMAS Kreislaufs gut möglich. Für Unternehmen mit dem Anspruch als Paradigmenwechsler bietet es eines der höchstangesehensten Systeme um die gesellschaftlichen (ökologischen) Auswirkungen zu erkennen und zu messen.
Beginnend mit der ersten erfolgreichen Registrierung wird das Umweltmanagementsystem (UMS) regelmäßig alle drei Jahre von einem staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter geprüft (Ausnahmen bestehen für kleine KMU und Behörden). Die Registrierung und Eintragung in das EMAS-Register erfolgt auf Antrag bei der regional zuständigen Registrierungsstelle (IHK/HWK). Nach erfolgreicher Registrierung kann das EMAS-Logo zu Marketingzwecken genutzt werden (jedoch nicht auf Produkten).

In 10 Schritten zu EMAS
Die Einführung folgt nach einem bestimmten „EMAS-Kreislauf“ in 10 Schritten. Die Vorbereitung des UMS bei der erstmaligen Einführung ist dem Kreislauf vorgeschaltet (gelb), blau sind solche Prozesse markiert, die den internen Teil des betrieblichen UMS bilden und grün diejenigen Schritte, die zum Abschluss eines Managementzyklus von externer Seite notwendig sind.
Vom Start des Projekts bis zur erstmaligen Validierung der Umwelterklärung durch den externen Umweltgutachter und der Eintragung der Organisation in das Standortregister bei der zuständigen IHK oder HWK muss mit etwa einem Jahr gerechnet werden.

Fazit:
Bei EMAS handelt es sich um ein Premium-Umweltmanagement- & -compliancesystem mit Umweltberichterstattung. EMAS beinhaltet die ISO 14001 und deckt die Anforderungen anderer Managementsysteme zum Thema Umwelt ebenfalls ab (wie z.B. die Energiemanagement-Norm ISO 50001). Zudem wird mit EMAS die EU-Berichtspflicht für CSR/Nachhaltigkeit (EU-Richtlinie 2014/95/EU) mit Ergänzungen in den Bereichen Soziales und Compliance erfüllt.
Für weitere Informationen finden Sie hier die EMAS-Verordnung im Volltext in allen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten.

„Was Sie schon immer über Nachhaltigkeit wissen wollten“
Gratis Info-Material
zum Thema Nachhaltigkeit hier erhalten.

Siehe Auch:

DNK – 1. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Die neuen GRI-Standards

DNK – Teil 1 unserer Nachhaltigkeitsreihe

Im Hinblick auf die kommende EU-Berichtspflicht-Nachhaltigkeit (EU-Richtlinie 2014/95/EU) haben wir unsere Reihe „Nachhaltigkeits-Standards“ zusammengestellt. Darin stellen wir die  nationalen sowie internationalen gängigen Standards zur Berichterstattung, wie z.B. DNK, GRI, EMAS, Global Compact, GWÖ vor:

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wurde vom Rat für Nachhaltigkeit nach einem Stakeholderprozess 2010/2011 entwickelt und am 13. Oktober 2011 beschlossen. Mit dem Ziel, den Nachhaltigkeitsgedanken voranzubringen und die Nachhaltigkeitsleistungen vergleichbar und transparent zu machen. Der DNK bietet einen Rahmen für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen, der von großen und kleinen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Organisationen mit und ohne existierende Nachhaltigkeitsberichterstattung, kapitalmarktorientierte Unternehmen und solche, die Anspruchsgruppen (Stakeholder) über ihre unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistungen informieren wollen genutzt werden kann.

Nach seiner erfolgreichen Einführung hat die EU-Kommission den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als einen möglichen Standard zur Erfüllung der ab 2016 geltenden europäischen Pflicht zur nicht finanziellen Berichterstattung von Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern (EU-Richtlinie 2014/95/EU) genannt. Anhand eines Rechtsgutachten aus dem Jahr 2015 erfüllt die DNK-Entsprechenserklärung die Anforderungen der EU-Berichtspflicht vollständig.

Die Unternehmen geben zu 20 Kriterien eine auf das Wesentliche abstellende Erklärung über ihre Maßnahmen zur ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten der Nachhaltigkeit ab. In einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex berichtet das Unternehmen, wie es den Kodexkriterien entspricht (comply), oder erklärt plausibel, warum es ein Kriterium gegebenenfalls nicht berichtet (explain).

Hierfür steht den Unternehmen der Service der DNK-Datenbank des Rates für Nachhaltige Entwicklung auf www.nachhaltigkeitskodex.eu zur Verfügung.

Das Unternehmen schafft sich mit einem dem DNK entsprechenden Bericht eine Quelle für die Beantwortung von Nachfragen aus dem Unternehmen selbst und aus dessen Umfeld (Shareholder & Stakeholder). Der Nachhaltigkeitskodex nützt bei der internen Steuerung und strategischen Zukunftsorientierung des Unternehmens. Er ist insbesondere für alle Unternehmen und Organisationen ohne etabliertes Berichtswesen sinnvoll.

Die vom DNK genannten fünf Vorteile für Anwender:
1. Macht Berichterstattung einfacher und vergleichbar.
2. Erfüllt die EU-Berichtspflicht und ist international anschlussfähig.
3. Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
4. Nutzt auch zivilgesellschaftlichen Organisationen.
5. Anerkanntes Steuerungsinstrument für nachhaltiges Wirtschaften.

„Was Sie schon immer über Nachhaltigkeit wissen wollten“
Gratis Info-Material
zum Thema Nachhaltigkeit hier erhalten.

Auch interessant:

EMAS – 2. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GWÖ – 3. Teil Nachhaltigkeitsreihe
GRI – 4. Teil Nachhaltigkeitsreihe
Gemeinwohl-Bilanz und DNK erfüllen CSR-Richtlinie