GRI – 4. Teil unserer Nachhaltigkeitsreihe

Nachdem wir in unserer Reihe „Nachhaltigkeitsstandards“, den DNK, die GWÖ sowie EMAS bereits vorgestellt haben, widmen wir uns im 4.Teil der Global Reporting Initiative (GRI G4).

Inhalt & Ziel:
Die GRI-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort.
Mit dem Ziel Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, die Informationen über die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Themen der Organisation enthalten, sowie die Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte zum Standardverfahren zu machen.

Wesentlichkeit:
Dabei ist der Ansatz der „Wesentlichkeit“ entscheidend, sie gewährleistet, dass Berichte an Relevanz, Glaubwürdigkeit und Benutzerfreundlichkeit gewinnen. Dies wiederum gibt Unternehmen die Möglichkeit, die Märkte und die Gesellschaft bezüglich Nachhaltigkeit besser zu informieren. Wendet man die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Einbeziehung der Stakeholder an werden einzelne Aspekte und jedes weitere Thema darauf geprüft, ob es relevant ist für):

  • die Bedeutung der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Organisation;
  • den Einfluss auf die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder.

Kern & Umfassend-Option:
Die Leitlinien bieten Organisationen zwei Optionen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts „In Übereinstimmung“ mit den Leitlinien. Dabei handelt es sich um die Optionen „Kern“ und „Umfassend“.

Diese Optionen bestimmen die Inhalte des Berichts:

  • Die „Kern“-Option enthält die wesentlichen Elemente eines Nachhaltigkeitsberichts. Sie schafft einen Hintergrund, vor dem eine Organisation Angaben zu den Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und führungsbezogenen Leistung machen kann.
  • Die „Umfassende“ Option baut auf der „Kern“-Option auf und erfordert zusätzliche Standardangaben zur Strategie und Analyse, zur Unternehmensführung sowie zur Ethik und Integrität der Organisation. Darüber hinaus muss die Organisation ausführlicher über ihre Leistung berichten, indem sie alle Indikatoren im Zusammenhang mit den als wesentlich ermittelten Aspekten darlegt.

Insgesamt stehen ca. 150 Indikatoren aus verschiedenen Kategorien und Aspekten zur Verfügung.

Veröffentlichung:
Organisationen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt haben, müssen die GRI nach Veröffentlichung des Berichts benachrichtigen sowie eine Fassung in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen bzw. in der Online-Datenbank der GRI für Nachhaltigkeitsangaben registrieren: www.database.globalreporting.org.

FAZIT:

  • GRI bietet einen umfangreichen Indikatoren-Katalog sowie die Möglichkeit zwischen einer „Kern“- und „Umfassend“- Option zu wählen
  • GRI ist kostenfrei
  • Weltweit verbreitet und international anerkannt
  • Der Bericht kann durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden
  • eine inhaltliche Gesamtbewertung des Nachhaltigkeitsbericht findet nicht statt

 

GRI-Ausblick:

Die GRI-Standards wurden als Weiterentwicklung der G4-Leitlinien im Oktober 2016 bereits angekündigt.
Weitere Informationen
zu den GRI Standards, die ab dem 01.07.2018 gültig sind finden Sie hier:

Nächste GRI-Generation sind die GRI-Standards

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